FÖRDERUNG

Sie wollen bauen? Ihr Wunschhaus soll energieeffizient und zeitgemäß ausgestattet sein? Sie wollen geringe Betriebskosten?

KfW-Bank

Diese Wünsche decken sich perfekt mit den Vorgaben der KfW-Bank. Diese fördert den Neubau von Wohnhäusern als „KfW-Effizienzhaus 40 /  55 / 70“ mit zinsvergünstigen Darlehen oder alternativ mit Zuschüssen. Diese Förderungen sind in der Regel flexibel mit anderen Fördermitteln kombinierbar.

Bei einer sehr energieeffizienten Ausführung gibt es zusätzlich zu den interessanten Zinsen auch noch einen Tilgungszuschuß. Die genauen Konditionen, Kredithöhen und Mindestanforderungen finden Sie auf der Internetseite der KfW-Bank.

http://www.kfw.de

BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Normalerweise fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nur in bestehenden Gebäuden das Heizen mit Erneuerbaren Energien. Doch es gibt auch Zuschüsse im Neubau – und zwar im Rahmen der Innovationsförderung für Holzheizungen, die entweder besonders emissionsarm oder besonders effizient sind. Den BAFA-Zuschuss für Holzheizungen im Neubau gibt es für Pelletöfen, Pelletheizungen, Hackschnitzelheizungen und Scheitholzvergaserkessel, wenn diese entweder eine Partikelabscheidung (Staubminderung) nutzen oder Brennwerttechnik (Abgaswärmetauscher).

Folgende Zuschüsse sind möglich:

2.000 Euro Zuschuss gibt es für einen Pelletofen mit Wassertasche, für einen Scheitholzvergaserkessel mit vorhandenem Pufferspeicher von mindestens 55 l/kW sowie für einen Scheitholzvergaserkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher von mindestens 55 l/kW. Eine Partikelabscheidung ist in allen Fällen Voraussetzung für die Förderung.

3.000 Euro Zuschuss gibt es für eine Pelletheizung mit Partikelabscheidung oder Brennwerttechnik, einen Hackschnitzel-Kessel mit vorhandenem Pufferspeicher von mindestens 30 l/kW und Brennwerttechnik sowie einen Scheitholzvergaserkessel mit vorhandenem Pufferspeicher von mindestens 55 l/kW und Brennwerttechnik.

3.500 Euro Zuschuss erhalten Bauherren für eine Pelletheizung mit neu errichtetem Pufferspeicher von mindestens 30 l/kW mit Partikelabscheidung oder Brennwerttechnik, Hackschnitzel-Kessel mit vorhandenem Pufferspeicher von mindestens 30 l/kW und Partikelabscheidung, Hackschnitzel-Kessel mit neu errichtetem Pufferspeicher von mindestens 30 l/kW mit Partikelabscheidung oder Brennwerttechnik sowie für Scheitholzvergaserkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher von mindestens 55 l/kW und Brennwerttechnik.

Der Antrag auf Förderung muss innerhalb von neun Monaten gestellt werden, nachdem die Heizung in Betrieb genommen wurde. Dafür müssen Bauherren folgende Unterlagen direkt beim BAFA einreichen: Förderantrag, Fachunternehmererklärung, vollständige Rechnung – adressiert an den Antragsteller/die Antragstellerin – in Kopie sowie die Schornsteinfegerabnahmebescheinigung für die Biomasseanlage.

http://www.bafa.de

Förderungen der Bundesländer

Baden-Württemberg
L-Bank: „Energieeffizienzsanierung – Bauen“:

Für den Bau von Energiesparhäusern erhalten Privatpersonen ein zinsverbilligtes Darlehen. Auch der Kauf von Energiesparhäusern oder von Eigentumswohnungen in besonders energiesparender Bauweise wird gefördert. Die Energieeffizienzfinanzierung baut auf dem KfW-Förderprogramm „Energieeffizient Bauen“ auf. Die L-Bank verbilligt die ohnehin günstigen Konditionen des KfW-Programms zusätzlich. Ergänzt wird die Förderung durch einen Tilgungszuschuss.

http://www.l-bank.de

Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz: „Wohnraumförderung“:

Mit der Wohnraumförderung unterstützt das Land Rheinland-Pfalz beim Bau oder Kauf von selbst genutzten Immobilien, bei der Schaffung von Mietwohngebäuden und bei der Modernisierung von Wohnimmobilien. Dabei gelten als wesentliche Ziele die Unterstützung sozial stabiler Bevölkerungsstrukturen und eine Förderung von innovativen, kosteneffizienten, ressourcenschonenden und barrierefreien Arten des Bauens und Wohnens. Hierfür stehen attraktive Förderinstrumente zur Verfügung. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, als Förderbank des Landes, ist mit der Umsetzung der Wohnungsbauprogramme beauftragt. Sie ist Partner und Berater für die Wohnungswirtschaft, für Bau- und Kaufinteressierte, für Modernisierer und für die Kreditwirtschaft in allen Fragen der Wohnraumförderung.

http://isb.rlp.de/

Hessen
Wi-Bank „Hessen Baudarlehen“:

Das Land Hessen fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung den Bau oder Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung mit einem Hessen-Baudarlehen (HBD). Generationenverbundenes Wohnen wird ebenfalls gefördert. Die KfW ist mit Mitteln aus dem zinsgünstigen Programm „KfW-Wohneigentum“ an der Finanzierung beteiligt.

http://www.wibank.de/